AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Februar 2018)

Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Winzergenossenschaften zugrunde. Sie können diese jederzeit bei uns anfordern oder in unseren Geschäftsräumen und unserer Website einsehen.

1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen

1.1.    Für alle Lieferungen der Genossenschaft, an Käufer (Unternehmer und Verbraucher) aus der gesamten Geschäftsverbindung sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind, z. B. bei Mitwirkung eines Weinkommissionärs, – die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2. Vertragsabschluss

2.1.    Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Eigenschaften der Ware

3.1 Die Beschaffenheit unserer Produkte entnehmen Sie bitte den vorstehenden Produktbeschreibungen.

4. Lieferung

4.1.    Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft.

4.2.    Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

4.3.    Die Lieferung erfolgt innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestellung, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist.

4.4.    Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Genossenschaft – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrage zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Genossenschaft wird den Unternehmer über den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.

4.5.    Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

4.6.    Der Versand an Endverbraucher – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit Fahrzeugen der Genossenschaft befördert. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die Genossenschaft wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat.
Bei einem Weinwert unter 100,00 € inkl. gesetzl. MwSt. berechnen wir je Paket eine Versandkostenpauschale von 6,95 € inkl. gesetzl. MwSt., ab einem Weinwert von 100,00 € inkl. gesetzl. MwSt. erhalten Sie die Lieferung frei Haus, deutsches Festland, ohne weitere Frachtaufschläge. Bei Versand auf die deutschen Inseln fallen ggfls. zusätzlich Inselfrachtzuschläge an. Bei der Lieferung an Packstationen ist eine maximale Verpackungseinheit von 12 Flaschen zulässig.

4.7.    Die Preise entnehmen Sie bitte unseren vorstehenden Produktbeschreibungen. Für die Lieferung gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kellerei in der jeweils aktuellen Version. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Verpackungsmaterial berechnen wir Ihnen zu unserem Selbstkostenpreis. Versand- und Geschenkkartons sind in verschiedenen Größen und Ausstattungen vorhanden. Liter-Flaschen und Kunststoffkisten überlassen wir nur leihweise. Ein verbleibender Leergutrückstand wird gesondert verrechnet.
Als Leergut werden nur Mehrwegflaschen sowie Mehrwegträger (Kunststoffkästen) bis zu der von der Genossenschaft gelieferten Menge zurückgenommen.

Das Leergut wird im Pfandwert von

  • 0,06 Euro inkl. MwSt. je Literflasche
  • 1,79 Euro inkl. MwSt. je 6er Kunststoffkasten
  • 1,79 Euro inkl. MwSt. je 12er Kunststoffkasten
  • 10,00 Euro inkl. MwSt. je Europalette

vergütet. Dies gilt nicht für stark verschmutzte bzw. nicht zur Weinabfüllung wieder verwendbare Flaschen. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in 1 l-Flaschen bzw. in 0,75 l-Flaschen in Kunststoffkästen oder Kartons mit sechs bzw. zwölf Flaschen ohne Aufpreis. Die Lieferung in anderen Flaschengrößen (z. B. 0,25 l, 0,375 l, 0,5 l), werden in den angegebenen Verpackungseinheiten ebenfalls ohne Aufpreis geliefert. Sonderverpackungen erfolgen auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Mehrkosten. Die Mindestabnahme beträgt eine Verpackungseinheit. Die Lieferung erfolgt innerhalb Baden-Württemberg mit unserem eigenen Fuhrpark bzw. Spedition oder Paketdienst, dabei werden folgende Frachtsätze berechnet: Bei Belieferung außerhalb von Baden-Württemberg erfolgt die Lieferung mit Spedition oder Paketdienst. Dabei werden bei Paketdienst Versandkartons, Versandkosten und Gebühren zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.8.    Bei Kauf nach Probe gelten die von der Genossenschaft gestellten Proben als Warenmuster.

4.9.    Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

5. Verpackung

5.1.    Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

6. Mängelrügen vom Unternehmer

6.1.    Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr.

7. Kontrolle der Abrechnung

7.1.    Von der Genossenschaft erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Genossenschaft binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung in Textform mitzuteilen. Sollte die Genossenschaft binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der Genossenschaft ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Genossenschaft nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

8. Zahlung

8.1. Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft.

8.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Unsere Bankverbindung: VR Bank Ludwigsburg, IBAN DE 80 6049 1430 0838 3850 01 , BIC GEODES1VBB

8.3. Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Genossenschaft den Käufer bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauer-Lastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Käufer spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

10. Haftung

10.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

10.2. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen

  • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
  • der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
  • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
  • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht

11.1. Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet.

12. Gerichtsstand

12.1. Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Genossenschaft mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche die genossenschaftliche Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Genossenschaft oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre.

13. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

13.1. Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

14. Wertersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

14.1. Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

15. Verbraucherstreitbeilegung

15.1. Die Genossenschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

16. Hinweis zum Jugendschutz

16.1. Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Branntweine werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Der Käufer bestätigt mit Angabe der Bestellung, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.

17. Widerrufsbelehrung für Verbraucher – Widerrufsrecht

17.1.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Bottwartaler Winzer eG, Oberstenfelder Straße 80, 71723 Großbottwar, Telefon: 07148 / 96 00 – 0, Telefax: 07148 / 96 00-50, E-Mail: info@bottwartalerwinzer.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wie-der zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.